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Verantwortlicher einer ostbelgischen Internetdesignerfirma angeklagt
Nach Klage von euregio.net steht erstmals ein Hacker vor Gericht
Ein Computerhacker, der im Januar 2002 vergeblich versucht hatte, sich unerlaubt Zugang zu den Servern des ostbelgischen Internetproviders euregio.net zu verschaffen, wird sich am 10. November vor Gericht verantworten müssen.
Es ist der erste Fall eines »Cyberkriminellen«, dem in Belgien auf Grundlage eines im November 2000 vom Parlament verabschiedeten Gesetzes über Computerkriminalität der Prozess gemacht wird. Das Gesetz sieht für Hacker Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.
Der Provider euregio.net, der seit 1995 seine Dienste in der DG anbietet, hatte Klage gegen den Hackerversuch im Januar 2002 eingereicht.
Der Täter konnte von der Computer Crime Unit der föderalen Polizei identifiziert werden. »Es handelt sich um einen Verantwortlichen einer Internetdesignerfirma mit Sitz in der DG«, so Hubert Savelberg von euregio.net. (belga)
Eupen, 10.11.2003
Vor dem Eupener Strafgericht ist heute erstmals in Belgien ein Fall von Computerkriminalität auf der Grundlage des Gesetzes vom November 2000 verhandelt worden:
Für den Mann, der in Januar 2002 in die Sicherungssysteme des Anbieters euregio.net hatte einbrechen wollen, fordert die Staatsanwaltschaft 5 Monate Haft und eine Geldstrafe von 1000 euro oder einer Alternativstrafe von 100 Arbeitsstunden für die Allgemeinheit.
Euregionet als Nebenkläger fordert rund 5.650 euro Entschädigung und Publikation des Urteils um zukünftige Trittbrettfahrer abzuschrecken. Der Angeklagte gab den vergeblichen Hacker-Versuch zu. Am 15. Dezember 2003 soll das Urteil gesprochen werden.
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